Mehr Befugnisse in der Pflege

Das Pflegekompetenzgesetz zielt darauf ab, Pflegefachkräften in Deutschland mehr Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse zu übertragen. Dies soll ihre Kompetenzen besser nutzen, die Versorgung verbessern und den Pflegeberuf attraktiver machen.

Kernpunkte des Gesetzes:

  • Erweiterte Befugnisse: Pflegefachkräfte sollen eigenverantwortlich bestimmte medizinische Aufgaben übernehmen dürfen, wie z. B. Wundversorgung, Diabetes- und Demenzmanagement sowie die Verordnung von Hilfsmitteln. 
  • Heilkundeausübung: Das Pflegeberufegesetz soll klarstellen, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen. 
  • Muster-Scope of Practice: In Zusammenarbeit mit Pflegeberufsorganisationen sollen die Aufgaben von Pflegefachpersonen detailliert beschrieben werden, um ihre Rolle in der Versorgung zu stärken. 
  • Stärkung der Pflegeorganisationen: Pflegeberufsorganisationen sollen systematisch an gesetzlichen Aufgaben beteiligt werden, um ihre Mitwirkung an relevanten Entscheidungen zu sichern. 
  • Niedrigschwellige Angebote: Die Betreuungs- und Entlastungsangebote vor Ort sollen weiterentwickelt, flexibilisiert und entbürokratisiert werden. 
  • Prävention: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege sollen besseren Zugang zu Präventionsleistungen erhalten, z. B. durch gezielte Beratung durch Pflegefachpersonen. 
  • Innovative Wohnformen: Neue Regelungen sollen innovative, quartiersnahe Wohnformen fördern, um die ambulante pflegerische Versorgung zu verbessern. 

Ziel des Gesetzes: Die Reform soll die Versorgung verbessern, die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.